Blockpit
AT-SteuerformularLinzer Marktführer für Krypto-Steuerreports im DACH-Raum.
- In Österreich entwickelt
- AT-Steuerrecht 1:1 abgebildet
- FinanzOnline-Export
- Deutscher Support
- – Etwas teurer als reine DACH-Konkurrenz
Seit 1.3.2022 gilt: Krypto-Erträge unterliegen der KESt von 27,5%. Wir zeigen dir die Regeln und die besten Tools für deinen Steuerreport.
Österreich-Fokus: Dieser Leitfaden beschreibt das österreichische Steuerrecht (EStG, KESt 27,5%). Regeln in anderen Ländern weichen ab — bitte einen lokalen Steuerberater konsultieren.
Anbieter führt die 27,5 % KESt direkt ans Finanzamt ab. Du musst nichts in der Steuererklärung angeben.
Du bist selbst verpflichtet, Gewinne via FinanzOnline anzugeben. Tool wie Blockpit oder Koinly empfehlenswert.
Manuell ist Krypto-Steuer in Österreich kaum machbar. Diese Tools erstellen den Report für FinanzOnline (Beilage E1kv).
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Eines der populärsten internationalen Krypto-Tax-Tools.
International ausgerichteter Krypto-Steuerservice mit AT-Modul.
Mit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurden Kryptowährungen in Österreich erstmals klar geregelt. Sie gelten seit dem 1. März 2022 als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen damit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (KESt) — wie Aktien, ETFs und Anleihen. Die frühere einjährige Spekulationsfrist ist entfallen.
Steuerpflichtig ist jede Realisierung — also der Tausch von Krypto in Fiat-Geld (Euro, USD) oder in Waren und Dienstleistungen. Der Tausch zwischen Kryptowährungen (z.B. BTC → ETH) ist seit 1.3.2022 steuerneutral: Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden auf den neuen Coin übertragen.
Coins, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden, gelten als Altbestand und sind bei einem Verkauf komplett steuerfrei (alte Spekulationsfrist galt noch). Alles ab dem 1.3.2021 ist Neubestand und KESt-pflichtig. Diese Unterscheidung ist Gold wert — dokumentiere unbedingt, welche Coins welcher Tranche zuzurechnen sind.
Bei einer österreichischen inländischen Stelle (z.B. Bitpanda) wird die KESt automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — du musst nichts tun. Bei ausländischen Anbietern (Kraken, Binance, Coinbase etc.) bist du selbst verpflichtet, die Gewinne in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben (Beilage E1kv via FinanzOnline).
Erhalt steuerneutral, Anschaffungskosten = 0 €. Der spätere Verkauf ist mit 27,5 % KESt zu versteuern (auf den vollen Erlös).
Laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen — 27,5 % KESt im Zeitpunkt des Zuflusses. Auch dann, wenn die Zinsen in Krypto ausgezahlt werden.
Gewerbliche Tätigkeit, sobald regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben → progressive Einkommensteuer (0–55 %), USt-Pflicht möglich. Hobby-Mining im Kleinmaßstab gilt als sonstige Einkunft.
Werden in der Regel mit dem Verkehrswert im Zuflusszeitpunkt als sonstige Einkünfte versteuert. Hier ist die Auslegung in der Praxis uneinheitlich — Steuerberater empfohlen.
Behandlung wie Krypto, sofern es sich um „normale" NFTs handelt. Bei Sammlerstücken kann die Spekulationsfrist (1 Jahr) noch greifen — die Abgrenzung ist heikel.
Wichtig: Seit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 sind Kryptowährungen Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt. Österreichische inländische Stellen (z.B. Bitpanda) führen die KESt direkt ab — bei ausländischen Börsen musst du selbst über die Beilage E1kv veranlagen. Das ist kein Steuerratgeber, im Zweifel ziehe eine Steuerberatung bei.