Steuern
Für Österreich optimiertRegelmäßig aktualisiert

Krypto-Steuern
in Österreich.

Seit 1.3.2022 gilt: Krypto-Erträge unterliegen der KESt von 27,5%. Wir zeigen dir die Regeln und die besten Tools für deinen Steuerreport.

Österreich-Fokus: Dieser Leitfaden beschreibt das österreichische Steuerrecht (EStG, KESt 27,5%). Regeln in anderen Ländern weichen ab — bitte einen lokalen Steuerberater konsultieren.

Wichtigster Unterschied

Steuereinfach oder selbst veranlagen?

Steuereinfach (KESt automatisch)

Anbieter führt die 27,5 % KESt direkt ans Finanzamt ab. Du musst nichts in der Steuererklärung angeben.

  • Bitpanda
  • Bybit EU
  • 21bitcoin
  • Coinfinity
Selbst veranlagen (Beilage E1kv)

Du bist selbst verpflichtet, Gewinne via FinanzOnline anzugeben. Tool wie Blockpit oder Koinly empfehlenswert.

  • Kraken
  • Coinbase
  • Binance, OKX, …
  • Eigene Wallets / DeFi
Steuer-Tools

Software für deinen Krypto-Steuerreport

Manuell ist Krypto-Steuer in Österreich kaum machbar. Diese Tools erstellen den Report für FinanzOnline (Beilage E1kv).

Blockpit

AT-Steuerformular
Linz, Österreich

Linzer Marktführer für Krypto-Steuerreports im DACH-Raum.

Preis / Jahr
ab 49 €
Integrationen
250+ Börsen
AT-Modul
Ja
Vorteile
  • In Österreich entwickelt
  • AT-Steuerrecht 1:1 abgebildet
  • FinanzOnline-Export
  • Deutscher Support
Nachteile
  • Etwas teurer als reine DACH-Konkurrenz

Koinly

AT-Steuerformular
London, UK

Eines der populärsten internationalen Krypto-Tax-Tools.

Preis / Jahr
ab 49 $
Integrationen
800+ Börsen
AT-Modul
Ja
Vorteile
  • Sehr breite Exchange-Unterstützung
  • Saubere UI
  • Free-Tier zum Testen
Nachteile
  • Kein deutscher Support
  • AT-spezifische Edge-Cases manuell

Coinpanda

AT-Steuerformular
Norwegen

International ausgerichteter Krypto-Steuerservice mit AT-Modul.

Preis / Jahr
ab 49 $
Integrationen
800+ Börsen
AT-Modul
Ja
Vorteile
  • Sehr viele Integrationen
  • Günstig in unteren Tarifen
  • AT-Steuerformular
Nachteile
  • Kein deutscher Support
Grundlagen

Krypto-Steuern in Österreich — der vollständige Überblick

Mit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurden Kryptowährungen in Österreich erstmals klar geregelt. Sie gelten seit dem 1. März 2022 als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen damit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (KESt) — wie Aktien, ETFs und Anleihen. Die frühere einjährige Spekulationsfrist ist entfallen.

Wann fällt KESt an?

Steuerpflichtig ist jede Realisierung — also der Tausch von Krypto in Fiat-Geld (Euro, USD) oder in Waren und Dienstleistungen. Der Tausch zwischen Kryptowährungen (z.B. BTC → ETH) ist seit 1.3.2022 steuerneutral: Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden auf den neuen Coin übertragen.

Altbestand vs. Neubestand

Coins, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden, gelten als Altbestand und sind bei einem Verkauf komplett steuerfrei (alte Spekulationsfrist galt noch). Alles ab dem 1.3.2021 ist Neubestand und KESt-pflichtig. Diese Unterscheidung ist Gold wert — dokumentiere unbedingt, welche Coins welcher Tranche zuzurechnen sind.

Inländische vs. ausländische Stelle

Bei einer österreichischen inländischen Stelle (z.B. Bitpanda) wird die KESt automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — du musst nichts tun. Bei ausländischen Anbietern (Kraken, Binance, Coinbase etc.) bist du selbst verpflichtet, die Gewinne in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben (Beilage E1kv via FinanzOnline).

Spezialfälle

Staking, Mining, NFTs, Airdrops & DeFi

Staking-Rewards

Erhalt steuerneutral, Anschaffungskosten = 0 €. Der spätere Verkauf ist mit 27,5 % KESt zu versteuern (auf den vollen Erlös).

Lending-Zinsen

Laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen — 27,5 % KESt im Zeitpunkt des Zuflusses. Auch dann, wenn die Zinsen in Krypto ausgezahlt werden.

Mining

Gewerbliche Tätigkeit, sobald regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben → progressive Einkommensteuer (0–55 %), USt-Pflicht möglich. Hobby-Mining im Kleinmaßstab gilt als sonstige Einkunft.

Airdrops & Hard Forks

Werden in der Regel mit dem Verkehrswert im Zuflusszeitpunkt als sonstige Einkünfte versteuert. Hier ist die Auslegung in der Praxis uneinheitlich — Steuerberater empfohlen.

NFTs

Behandlung wie Krypto, sofern es sich um „normale" NFTs handelt. Bei Sammlerstücken kann die Spekulationsfrist (1 Jahr) noch greifen — die Abgrenzung ist heikel.

Verluste verrechnen
Krypto-Verluste können nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden — und zwar nur im selben Kalenderjahr und innerhalb der selben Einkunftsart. Ein Vortrag in Folgejahre ist nicht möglich. Plane daher das Realisieren von Gewinnen und Verlusten bewusst.
Praxis

Schritt für Schritt: Dein Steuerreport für FinanzOnline

  1. Daten sammelnExportiere CSV/API-Daten von allen verwendeten Börsen und Wallets über das gesamte Steuerjahr.
  2. Tool nutzenImportiere die Daten in Blockpit, Koinly oder CoinTracking. Das Tool ordnet Trades zu, berechnet FIFO/Gleitender Durchschnitt und erkennt Alt-/Neubestand.
  3. Report prüfenStelle sicher, dass alle Wallets und Trades erfasst sind. Auffällige Diskrepanzen manuell klären.
  4. AT-Steuerformular generierenTools wie Blockpit erzeugen direkt die Werte für die Beilage E1kv.
  5. FinanzOnline-VeranlagungWerte in die Einkommensteuererklärung übertragen. Bei Unsicherheit: Steuerberater mit Krypto-Erfahrung beauftragen (kostet typisch 200–800 €).
Disclaimer
Dieser Leitfaden ersetzt keine Steuerberatung. Die Rechtslage ändert sich, individuelle Sachverhalte können abweichen — bei größeren Beträgen oder komplexen Aktivitäten ziehe einen auf Krypto spezialisierten Steuerberater bei.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

27,5%
KESt auf realisierte Gewinne
Keine
Spekulationsfrist mehr (seit 2022)
Tausch
Krypto↔Krypto = steuerneutral seit 2023
Pflicht
Selbstanzeige via FinanzOnline (E1kv)

Wichtig: Seit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 sind Kryptowährungen Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt. Österreichische inländische Stellen (z.B. Bitpanda) führen die KESt direkt ab — bei ausländischen Börsen musst du selbst über die Beilage E1kv veranlagen. Das ist kein Steuerratgeber, im Zweifel ziehe eine Steuerberatung bei.